Schulfachliche Beratung: Erprobungsstufe
Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie deren Eltern wurde ein umfangreiches Beratungskonzept entwickelt. Hierzu gehören im einzelnen:
- Einladung an die Grundschuleltern des 4. Jahrganges zum Tag der Offenen Tür am letzten Freitag im November.
- Intensive Beratung durch verschiedene Fachlehrerinnen und Fachlehrer für den 5. Jahrgang.
- Ernennung von Klassenpaten (ältere Schüler und Schülerinnen, die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen) in Abstimmung mit der Schülervertretung.
- Einladung der für das folgende Schuljahr angemeldeten Schülerinnen und Schüler und deren Eltern durch die Schulleitung und die neuen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zu einem Begrüßungstag am letzten Montag vor den Sommerferien.
- An diesem Tag ist eine Schulrallye organisiert, es werden die Aktivitäten und Ziele der Schule aufgezeigt, die Mitwirkungsmöglichkeiten werden vorgestellt und die künftigen Schülerinnen und Schüler lernen ihre Klassenpaten kennen.
Darüber hinaus erleben die künftigen Schulbesucher Aufführungen der bestehenden 5er Klassen und lernen diese durch Kontakte näher kennen.
Die ersten Schultage sind gekennzeichnet durch eine ausführliche Kennenlernphase. Hier erfahren die Schülerinnen und Schüler Näheres über den Schulalltag, ihre Rechte und Pflichten, über die Klassenordnung sowie das Gebäude und Schulgelände.
Die in dieser Jahrgangsstufe unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer pflegen von Beginn an einen engen Austausch; sie sprechen Fördermöglichkeiten bzw. -notwendigkeiten ab und stimmen sich bezüglich der Unterrichtsmethodik und der Arbeitsformen ab. Sie betreiben am Ende eines jeden Schuljahres eine intensive Evaluation ihrer Arbeit und erstellen Verbesserungsvorschläge für den folgenden Jahrgang.
In der zweiten Hälfte der Jahrgangsstufe 6 erfolgt eine Beratung zur Sprachenwahl. An einem Informationsabend werden die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern umfassend über die zweite Fremdsprache Latein oder Französisch und deren Bedeutung für die weitere Schullaufbahn unterrichtet.
Im Bedarfsfall ist Beratung bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten durch einen sachkompetenten Kollegen möglich. Es finden Informationen für die Eltern der fünften Jahrgänge über bekannte Symptome einer Lese-Rechtschreibschwäche, Testverfahren, schulische Fördermaßnahmen und den schulrechtlichen Hintergrund statt.
Der konkrete Umgang mit Auffälligkeiten gestaltet sich so, dass die fraglichen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern an den Kollegen verwiesen werden, der eine genauere Analyse der Rechtschreibung anbietet und evtl. in eine rechtlich autorisierte Prüfstelle überweist. Wird dort eine Lese-Rechtschreib-Schwäche festgestellt, wird der Schüler/die Schülerin in Kooperation mit der Prüfstelle und dem LRS-Beratungslehrer an eine außerschulische Fördereinrichtung vermittelt.