25.02.2022
Coronavirus: Änderungen am Testverfahren ab 2. März
Bild: gymnasium-selm.de
Liebe Schulgemeinschaft,
ab Mittwoch, dem 02.03.2022, gibt es Änderungen am Testverfahren an unserer Schule.
Wie gewohnt werden montags, mittwochs und freitags alle Schülerinnen und Schüler zu Beginn der ersten Stunde getestet. Allerdings brauchen vollimmunisierte Schülerinnen und Schüler nicht mehr an diesen Testungen teilzunehmen.
Als vollimmunisiert gelten
- genesen geimpfte Personen und geimpft genesene Personen (bei letztgenannten muss die Infektion 28 Tage zurückliegen),
- Personen mit mindestens zweimaliger Impfung,
- eine frisch genesene Person (ein PCR-Test, der mindestens 28 Tage aber höchstens 90 Tage zurückliegt),
- Personen mit einem spezifischen Antikörpertest und einer nachfolgenden Impfung, die nach der Ausnahmedefinition auch mit nur einer Impfdosis als vollständig geimpft gelten, wenn die Impfung weniger als 90 Tage zurückliegt.
Ganz konkret bedeutet das für das SGS:
- Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine neue Testkarte, die ausschließlich bei den Schülerinnen und Schülern verbleibt.
- Am Mittwoch, dem 02.03.22, wird diese ausgehändigt. In dem Zuge dokumentieren die Lehrerinnen und Lehrer bei den Schülerinnen und Schülern, die das möchten, den aktuellen Immunisierungsstatus auf der Testkarte.
- Für die Klassen 5-9 gilt: Alle, die ihren aktuellen Status auf der Testkarte eintragen lassen möchten, bringen dazu bitte eine Kopie des Impfausweises / des Genesenenzertifikats etc. mit, auf dem die Eltern mit Datum und Unterschrift ihr Einverständnis erteilen, dass der aktuelle Status auf der Testkarte dokumentiert wird. Die Kopie wird nicht eingesammelt.
- Sollten Eltern davon absehen wollen, dass der Immunstatus ihres Kindes auf der Karte dokumentiert wird, nimmt dieses an den obligatorischen Testungen teil.
- Für die Oberstufe gilt: Es reicht die Vorlage eines entsprechenden Nachweises in Papierform oder auch digital.
- Sollte sich der Immunisierungsstatus im Laufe der nächsten Zeit ändern, kann er jederzeit durch eine Lehrkraft auf der Karte dokumentiert werden. Es gilt das oben beschriebene Verfahren.
- Auch alle immunisierten Schülerinnen und Schüler können auf eigenen Wunsch an den Testungen teilnehmen.
- Alle Schülerinnen und Schüler können bei Bedarf ein Testzertifikat erhalten.
Wir bedanken uns für Ihre und eure Mithilfe.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Viola Löchter
Thomas Schneider