29.10.2021
Coronavirus: Neuregelung der Maskenpflicht ab 2. November
Bild: gymnasium-selm.de
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
liebe Schüler*innen,
wie bereits vor den Herbstferien angekündigt, hat die Landesregierung beschlossen, die Maskenpflicht am festen Sitzplatz für die Schüler*innen ab dem 02.11.2021 aufzuheben. Begründet wird dieser Entschluss mit „der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines 'normalisierten' Schulbesuchs“.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass sich Schüler*innen nicht an einem festen Sitzplatz aufhalten, ihn aufsuchen oder verlassen, weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht. Dies gilt auch für die Verkehrsflächen im Schulgebäude.
Von besonderer Bedeutung im Kontext der Aufhebung der Maskenpflicht sind die von den Gesundheitsämtern zu treffenden Quarantäneentscheidungen für Kontaktpersonen. Hierzu führt das Schulministerium Folgendes aus: „Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.“
Die Regelungen der sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen besteht überdies fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schüler*innen frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann.
Die Ausführungen des Schulministeriums beinhalten folglich, dass von der gegenwärtigen Verfahrensweise, ausschließlich für die positiv getestete Person – den Indexfall –, eine Quarantäneanordnung auszusprechen, abgerückt wird und wiederum das unmittelbare Sitzumfeld der infizierten Person in den Blick genommen wird. Dies wird vermutlich dazu führen, dass eine erhöhte Zahl an Schülerinnen und Schülern in die Quarantäne geschickt wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich nicht nur auf die Anmerkung des Schulministeriums verweisen, dass das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis weiterhin zulässig sei, sondern nach Rücksprache mit der erweiterten Schulleitung auch die Empfehlung aussprechen, weiterhin eine Maske am Sitzplatz zu tragen. Hierbei handelt es sich selbstverständlich um eine individuelle Entscheidung Ihrerseits und Eurerseits, allerdings kann aufgrund der getroffenen Quarantäneregelungen und der Tatsache, dass einerseits für Schüler*innen, die jünger als 12 Jahre sind, noch keine Impfempfehlung ausgesprochen wurde und andererseits die Impfquote in der Sekundarstufe I noch nicht ausreichend hoch ist, die Befürchtung nicht ausgeräumt werden, dass ein gewünschter und von allen erhoffter Normalbetrieb nicht realisiert werden kann.
(Aktualisierung 29.10., 18:00 Uhr)
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Unna wird nun aufgrund der wegfallenden Maskenpflicht in Schulen die Verfahrensweise in Bezug auf die Quarantäneanordnungen wie folgt angepasst:
- Wurde im Unterricht keine Maske getragen, wird den direkten Kontaktpersonen (Sitznachbarn und -nachbarinnen im Rautenmuster mit einem Abstand unter 1,5 m) eine Quarantäne ausgesprochen. Die Quarantäne beträgt zehn Tage mit der oben beschriebenen Option, sich fühestens am fünften Tag freitesten zu lassen.
- Sollten der Indexfall und die Kontaktperson jedoch durchgängig eine Maske getragen haben, wird zunächst wie bisher nur eine Quarantäne für den Indexfall ausgesprochen.
Ich wünsche allen weiterhin beste Gesundheit.
Mit besten Grüßen
Thomas Schneider