13.09.2021
Coronavirus: Neuregelung der Quarantäne und Testpflicht
Bild: gymnasium-selm.de
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
liebe Schüler*innen,
die ersten Wochen des neuen Schuljahres liegen hinter uns und ich hoffe, dass allen in der Schulgemeinde ein guter Start gelungen ist, die Tage des Ankommens zur Stärkung des sozialen Miteinanders genutzt werden konnten und die Eingewöhnung an einen kontinuierlichen Tagesrhythmus nicht allzu schwerfiel.
Gleichzeitig merke ich in Gesprächen mit Ihnen, liebe Eltern, und Euch, liebe Schüler*innen, dass uns alle der Umgang mit dem Thema „Quarantäne“ beschäftigt. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW die Schulen nun über die Neuregelung der Quarantäne in Schulen und eine Erweiterung der Testpflicht in Kenntnis gesetzt, über die ich Sie/ Euch gerne informieren möchte:
- Von Montag, dem 20.09.2021, an müssen pro Woche verpflichtend drei Testungen durchgeführt werden. Als Testtage werden grundsätzlich der Montag, Mittwoch und Freitag angesetzt. Sollte jemand an einem dieser Tage fehlen, müsste am Dienstag oder Donnerstag eine Nachtestung erfolgen. Befreit von der Testpflicht sind weiterhin vollständig immunisierte Schüler*innen sowie diejenigen, die über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Bürgertestung verfügen.
- Es besteht weiterhin die generelle Pflicht, im Schulgebäude eine Maske zu tragen. Zudem gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) als Voraussetzung dafür, das Schulgebäude betreten zu dürfen. Auch die Teilnahme der Schüler*innen am Unterricht ist an diese Bedingung geknüpft.
- Die Quarantäne von Schüler*innen ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Einzelne Kontaktpersonen oder ganze Kurs- und Klassenverbände werden nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen in Quarantäne beordert. Vollständig geimpfte oder genesene Kontaktpersonen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin ausgenommen.
- Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, kann in diesem Fall die Quarantäne durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden, allerdings frühestens nach dem fünften Tag des Quarantänebeginns.
Ich möchte mich bei allen in der Schulgemeinde für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit in den ersten Wochen bedanken und wünsche Ihnen und Euch weiterhin beste Gesundheit!
Mit besten Grüßen
Thomas Schneider