14.08.2021
Schulbrief zum Schuljahresbeginn 2021/2022
Thomas Schneider ist seit August kommissarischer Schulleiter des SGS. – Bild: gymnasium-selm.de
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
ein denkwürdiges und in vielerlei Hinsicht herausforderndes Schuljahr liegt hinter uns. Daher hoffe ich, dass die Ferienzeit für etwas Erholung und Entspannung genutzt werden konnte und wir als Schulgemeinde gesund und beherzt in ein neues Schuljahr starten können.
Corona – dieser Begriff mit all den damit verbundenen Sorgen, drängenden Fragen, Ungewissheiten und Erfordernissen wird uns sicherlich auch in diesem Schuljahr begleiten. Aber wir können uns auf etwas stützen: Das Vertrauen, das wir gemeinsam das zurückliegende Schuljahr bewältigt haben, und die Gewissheit, über die normalen Anforderungen hinaus imstande zu sein, Großartiges leisten zu können.
Das neue Schuljahr wird nun in einem uneingeschränkten Präsenzunterricht beginnen. Dass wir von Präsenzunterricht und nicht nur von Unterricht sprechen, zeigt uns allen aber deutlich, dass es noch immer besondere Zeiten sind, in denen wir gemeinsam dafür Sorge tragen müssen, u. a. durch die Einhaltung der schulischen Hygienemaßnahmen, dass sich das Schulleben so normal wie möglich anfühlt.
Und gerade das Schulleben mit Begegnungen, realem Austausch und Aktivitäten zeichnet eine Schule als Lebensort aus. Daher hat sich das Kollegium des SGS auch dafür entschieden, am Freitag, dem 20.08.2021, und Mittwoch, dem 25.08.2021, Wander- und Schwimmtage („Tage des Ankommens“) zu organisieren, um zum Schuljahresbeginn das soziale Miteinander zu fördern und die Klassengemeinschaft zu stärken. Für das Engagement der Kolleg*innen möchte ich mich hier ganz herzlich bedanken. Weitere Informationen zu diesen Tagen werden über die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen kommuniziert.
Was gilt es nun zu Beginn des neuen Schuljahres im Hinblick auf Corona zu beachten?
- Unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes müssen die Hände desinfiziert werden.
- Es besteht für uns alle im Schulgebäude eine grundsätzliche Maskenpflicht. Auf dem übrigen Schulgelände kann vom Tragen einer Maske abgesehen werden.
- Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.
- Alle Schüler*innen nehmen montags und donnerstags an einem Selbsttest teil (in der ersten, halben Schulwoche finden die Tests am Mittwoch und Freitag statt). Ausgenommen von dieser Pflicht sind diejenigen,
- die eine Immunisierung durch vollständige Impfung oder Genesung nachweisen können (die Impfung muss 14 Tage zurückliegen, der Genesungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate und jünger als 28 Tage sein) oder
- die einen negativen, höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigentest vorlegen können.
- Das Gesundheitsamt plant, eine Impfung für Schüler*innen ab 16 Jahren anzubieten. Nähere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Generelle Informationen über die Corona-Schutzimpfung stehen zudem auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung.
Welche Termine sind bis zu den Herbstferien zu bedenken?