07.01.2021
Coronavirus: Regelungen zum Distanzunterricht ab 11. Januar
Bild: gymnasium-selm.de
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
entsprechend der Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021 sowie den gestrigen Entscheidungen im Landeskabinett NRW (siehe SchulMail vom 07.01.2021 des Ministerium für Schule und Bildung NRW) gelten für den eingeschränkten Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen und im Konkreten am Städtischen Gymnasium Selm folgende Regelungen:
Distanzunterricht ab 11. Januar
- Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Ab Montag, den 11. Januar 2021, findet am SGS Distanzunterricht statt. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.
- Am Städtischen Gymnasium Selm existiert ein mit dem gesamten Kollegium abgestimmtes Konzept für den Distanzunterricht, welches von allen Lehrkräften verbindlich und einheitlich umgesetzt wird. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).
- Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Betreuungsangebot für Klassen 5 und 6
- Ebenfalls ab Montag, den 11.01.2021, wird ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler ausschließlich der Klassen 5 und 6 angeboten, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Der Distanzunterricht ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden.
- Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums statt. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.
- Bitte laden Sie, wenn Sie das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen müssen, hierzu den Vordruck zur Anmeldung für die Notbetreuung herunter und legen Sie diesen anschließend in der Schule vor.