08.05.2020
Jahrgang EF: Wiederaufnahme des Unterrichts und Sonderregelungen
Bild: gymnasium-selm.de
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe EF,
ab dem 26. Mai 2020 werden alle Jahrgangsstufen in einem tageweise rollierenden System wieder zur Schule kommen. Es wird bis zu den Sommerferien eine Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen geben. Der vollständige Plan, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben, wird in der nächsten Woche bekanntgegeben.
Die Jahrgangsstufe EF wird ihren ersten Präsenztag am Dienstag, 26. Mai 2020 in der Schule haben. Nähere Informationen hierzu (auch Verhaltensregeln) werden noch mitgeteilt.
Sonderregelungen vom 08.05.2020
Zum 01.05.2020 hat der Landtag NRW die „Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG“ in Kraft gesetzt. Hierin enthalten sind Änderungen der Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe, die auch die Einführungsphase EF betreffen.
Folgende Sonderregelungen für die EF gelten nun im Schuljahr 2019/2020:
- Die landeseinheitlich zentral gestellte Klausur in Deutsch und Mathematik entfällt.
Die Anzahl der Klausuren wird verringert und die Schule entscheidet anhand der organisatorischen Möglichkeiten über die nachzuholenden Leistungsnachweise. Konkret haben wir entschieden, dass in diesem Halbjahr ausschließlich noch eine Klausur im Fach Latein geschrieben wird (Termin voraussichtlich 10.06.2020), da am Ende des Schuljahres mit der Lateinnote das Latinum vergeben wird. Die übrigen Klausuren entfallen.(siehe Aktualisierung vom 14.05.2020)Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die eine der Klausuren in Mathematik oder Deutsch verpasst haben, werden diese noch nachschreiben (Termin folgt).(siehe Aktualisierung vom 14.05.2020)- Die Leistungsbewertung für das 2. Halbjahr erfolgt auf der Grundlage einer Klausur (falls vorhanden) und der in den Phasen des Präsenz-Unterricht gezeigten sonstigen Mitarbeit unter Einbeziehung der Leistungen des 1. Halbjahres. Weiterhin können Leistungen aus der Phase des ruhenden Unterrichts positiv berücksichtigt werden. Von dem Grundsatz der gleichwertigen Bildung der Kursabschlussnote aus den beiden Beurteilungsbereichen kann zugunsten der Schülerin bzw. des Schülers abgewichen werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler der EF gehen ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über. Die Voraussetzungen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses bleiben dabei aber bestehen. Wer diesen Abschluss nicht erreicht, kann eine Nachprüfung ablegen. Die Zulassung zur Nachprüfung erfolgt auch dann, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um den Abschluss zu erwerben. Es finden dann mehrere Prüfungen statt.
- Eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist auf Antrag möglich. Hierzu ist im Vorfeld ein umfassendes Beratungsgespräch mit der Stufenleitung erforderlich.
- Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch den Schulleiter erfolgen. Hierfür muss ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt, vorgelegt werden.
Sonderregelungen zu Klausuren vom 14.05.2020
Aufgrund einer neuen Anordnung der Bezirksregierung Arnsberg vom 14.05.2020 müssen nun doch weitere Klausuren geschrieben werden. Dies hat zur Folge, dass wir im Hinblick auf die ursprüngliche Planung Ergänzungen und Terminverschiebungen vorzunehmen haben. In den Aufgabenfeldern Fremdsprachen, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften muss in diesem Schulhalbjahr jeweils eine Klausur geschrieben werden.
Die nun gültigen Klausurtermine für die Jahrgangsstufe EF lauten:
- Nachschreibetermin Mathematik: 29.05.2020 (5./6. Stunde)
- Nachschreibetermin Deutsch: 04.06.2020 (5./6. Stunde)
- Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik, Informatik): 05.06.2020
- Fremdsprachen (Latein, Französisch, Spanisch): 09.06.2020 (Dieser Tag ist kein Präsenztag für die EF, die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen an diesem Tag nur zu dieser Klausur.)
- Gesellschaftswissenschaften (Erdkunde, Sozialwissenschaften): 10.06.2020
Die Klausuren in den Fächern Englisch, Erdkunde bilingual und dem Chemiekurs von Frau Welle werden aufgrund organisatorischer Gründe nicht angesetzt.
Die Schülerinnen und Schüler, die mehr als einen Kurs in einem Aufgabenfeld schriftlich belegt haben, können jeweils die zu schreibende Klausur innerhalb dieses Bereiches frei wählen.
Eine Ausnahme bildet hier das Fach Latein. Alle Schülerinnen und Schüler, die Latein angewählt haben, müssen aufgrund des angestrebten Latinums dort die Klausur schreiben. Sollte in den Fächern Geschichte oder Geschichte bilingual schon in diesem Halbjahr eine Klausur geschrieben worden sein, wird in diesem Bereich keine weitere Klausur geschrieben.
Die verbindliche und verpflichtende Wahl der Klausurfächer wird durch eine in IServ eingestellte Umfrage erfolgen. Die Wahl muss bis Dienstag, den 19.05.2020, 12:00 Uhr durchgeführt werden.
Meldepflicht
Im Fall einer Erkrankung mit Covid 19 bei Schülerinnen und Schülern bzw. Familienangehörigen besteht gegenüber der Schulleitung eine umgehende und uneingeschränkte Meldepflicht.
Wir weisen darauf hin, dass erkrankte Kinder bis zur ärztlichen Abklärung nicht in die Schule zu schicken sind.