05.03.2020

Coronavirus: Informationen zum Umgang

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Bild: gymnasium-selm.de

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in Abstimmung mit der Schulleitung erhalten Sie eine Zusammenfassung zum Umgang mit dem Coronavirus, herausgegeben vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW).

1. Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsgesetz

Das Coronavirus führt zu einer Infektionskrankheit, die Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsgesetzt auslösen kann. Die Anordnung derartiger Maßnahmen ist den Gesundheitsämtern vorbehalten. Schulen können unmittelbar betroffen sein, weil die zuständige Gesundheitsbehörde die Befugnis zur Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen hat.

2. Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen

Die Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus liegt in der Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden. Das NRW-Gesundheitsministerium steht in ständigem Kontakt zur Bundesebene und zu anderen Bundesländern und orientiert sich an den Risikobewertungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Grundsätzlich haben auch Schulleitungen im Einzelfall die Befugnis, Schülerinnen und Schüler vom Unterricht auszuschließen, wenn von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Dies gilt auch für Lehrkräfte. Darüber hinaus kann im Ausnahmefall eine Schule auf Grundlage des Hausrechtes der Schulleitung zur Abwehr erheblicher konkreter Gefahren geschlossen werden.

Allerdings kommen in der gegenwärtigen Situation isolierte Maßnahmen nicht in Betracht. Sie werden nur dann angeordnet, wenn eine konkrete, durch Hinweise belegte Gefahr droht und das zuständige Gesundheitsamt zur Abstimmung geeigneter Maßnahmen nicht rechtzeitig erreichbar ist.

3. Fernbleiben vom Unterricht

Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule (Tel.: 02592/20082) und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Eltern sollten die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt treffen.

4. Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen

Nach Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die z.Zt. grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt bzw. eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wegen der Ansteckungsgefahr sollte die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.

5. Informationen zum Coronavirus via Bürgertelefon

Das RKI hat auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Informationen veröffentlicht. Auch die Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes halten auf Ihren Internetseiten Informationen bereit.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Nummer 0211/8554774 geschaltet.

6. Hygienemaßnahmen

Grundsätzlich verweisen wir noch einmal auf die Informationsangebote des RKI und der Gesundheitsbehörden.

Hier die wichtigsten Hygienemaßnahmen:

7. Durchführung von Schulfahrten

Nach Entscheidung des Schulministeriums NRW vom 11.03.2020 sind bis zu den Osterferien alle mehr- und eintägigen Klassen-/Kurs- und Begegnungsfahrten abzusagen.

Davon betroffen sind am Städtischen Gymnasium Selm auch die vom 23.03.2020 an geplanten Austauschfahrten.

Über den für Mai geplanten Gegenbesuch der polnischen Partnerschule in Selm wird zu gegebener Zeit noch entschieden.


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, das Team der Schulpflegschaft bittet Sie Ruhe zu bewahren und auf die Informationen der Schule zu vertrauen.

Des Weiteren möchten wir erwähnen, dass der Schulträger in der Schule Desinfektionseinrichtungen installieren wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Godelmann
Schulpflegschaftsvorsitzender

Ulrich Walter – Schulleiter
Oberstudiendirektor

05.03.2020 · gymnasium-selm.de

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