08.07.2005

Stellungnahme der Schulkonferenz: Zum geplanten Einkaufszentrum im Schulzentrum

Stellungnahme der Schulkonferenz des Städtischen Gymnasiums Selm (SGS) zum geplanten Einkaufszentrum im Schulzentrum Selm Mitte: Die Schulkonferenz hat in der Sitzung am 23.06.05 die Erläuterungen durch Herrn Bürgermeister Hußmann und die Planungsunterlagen (Architektenentwurf) zur Kenntnis genommen und in einer ausführlichen und intensiven Form unter primär schulischen Gesichtspunkten bewertet.

Die Schulkonferenz hat die vorgelegte Planung einstimmig und ohne Enthaltungen abgelehnt und spricht sich gleichzeitig gegen vergleichbare Ansätze aus. Es folgt die Begründung:

1. Nähe des Einkaufzentrums zum Schulgelände und Schulgebäude

Durch die vorgesehene Planung verbleiben im Bereich von SGS und Overbergschule keine Entwicklungsflächen als Reserven. Im Zuge der beabsichtigten Ganztagsbetreuung und der sich durch die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung ausdehnenden Unterrichtszeiten kann bisher nicht absehbarer Raumbedarf entstehen. Die Stadt Selm musste bereits im Bereich der Realschule erfahren, dass trotz gewissenhafter Planungen durch nicht vorhersehbare Entwicklungen Raumbedarf entstand, der mit erheblichen Kosten für Bodenankäufe gedeckt werden musste. Die vorher stadteigenen Flächen waren vorher verkauft worden.

2. Erhebliche Zunahme der Verkehrsdichte

Durch zusätzliche Verkehrsströme (Kunden und Zulieferer) nimmt die Verkehrdichte zu. Dadurch steigt die Gefährdung der Schüler/innen in erheblichem Maße. Durch den zusätzlichen Personenverkehr würde ganz grundsätzlich eine erhöhte Gefährdung der besonders jüngeren Schüler/innen in Kauf genommen.

Der angedachte Kreisverkehr bringt eine weitere Gefährdung mit sich. Eine Ampelanlage bietet hier mehr Sicherheit.

Der Sandforter Weg ist verkehrsberuhigend mit einem Fahrradstreifen versehen worden. Bei dem zu erwartenden Zulieferverkehr ist eine höhere Gefährdung der Radfahrer zu erwarten, ebenso ist eine Trennung von Schulbus- und Zulieferverkehr nicht grundsätzlich garantiert. Diese Problematik findet in den Planungsgutachten keine Berücksichtigung.

3. Behinderung der Erziehungs- und Aufsichtspflicht

Die Erfahrungen anderer Schulen beweisen, dass Schüler/innen das Schulgelände verlassen und Aufsichtsmaßnahmen, dies zu verhindern, nicht realisierbar sind. Die Schule könnte ihrer Verpflichtung, Kinder in Kooperation mit den Eltern verantwortungsbewusst zu erziehen, nicht länger in dem erforderlichen Maß nachkommen. Der Schulträger würde zudem die ihm auferlegte Pflicht, die dafür notwendigen Voraussetzungen am Schulstandort zu schaffen, nicht nachkommen.

4. Verlust eines ortsnahen, wichtigen und funktionsfähigen Außensportgeländes

Die Sanierungsbedürftigkeit wird aus schulischer Sicht in dem beschriebenen Ausmaß nicht gesehen. Die beteiligten Sportvereine sollten eine Mitverantwortung tragen. Initiativen über Drittmitteleinwerbung sollten entwickelt werden, um eine mittelfristig ggf. notwendig werdende Sanierung durchführen zu können. Im übrigen ist nach unserem Informationsstand nicht sichergestellt, dass die Stadionpläne, die mit dem Erlös aus dem Verkauf realisiert werden sollen, angesichts der zu erwartenden Finanzrahmens tatsächlich umgesetzt werden können.

5. Kaufkraftbindung / Annahme des Einkaufszentrums durch die Bürger

Die Argumentation, mit dem Einkaufszentrum Kaufkraft im Lebensmittelbereich zu binden und neue Arbeitsplätze entstehen zu lassen ohne alte Arbeitsplätze zu gefährden, konnten aus Sicht der Schulkonferenz nicht überzeugend dargestellt werden. Dort unter Umständen perspektivisch eine Investitionsruine vorzufinden, ist nicht auszuschließen. Angesichts der Erfahrungen in anderen Städten werden solche Zentren von Bürgern oft nicht angenommen. In der Folge droht eine Verödung der als „Filetstück“ bezeichneten Entwicklungsfläche.

6. Anspruch an städtebauliche Planung und Gesamtbild

Das Gebäude des SGS wird zu Recht als städtebaulich herausragendes Gebäude bezeichnet. Die Planung des Einkaufszentrums macht den Gesamtblick auf das Gebäude unmöglich.

Die entstehende „Hinterhoflage“ bedeutet, dass die Frequentierung des Schulhofes außerhalb der Unterrichtszeiten noch größere Probleme aufwerfen wird als dies bisher schon der Fall ist.

7. Zerstörung von Sozialstrukturen am SGS

Das Schulcafé als integrativer Faktor der Schulgemeinde ist bei der Nähe des Einkaufzentrums wegen der Einrichtungen im sog. Vorkassenbereich nicht konkurrenzfähig. Die unweigerliche Schließung der Einrichtung führt zum Verlust von Arbeitsplätzen, von Identifikations- und Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb der Schule. Die Schließung des Cafés bedeutet einen deutlichen Verlust an Finanzkraft des Fördervereins, der mit seinen Mitteln die Schule unterstützt und den Schulträger entlastet.

8. Imageschädigung

Das SGS genießt in der Stadt und im umliegenden Einzugsbereich nicht nur wegen seiner pädagogischen Arbeit ein hohes Ansehen, sondern auch aufgrund seiner zentralen, dennoch dem schulischen Auftrag gemäßen ruhigen Lage. Hierzu gehören ebenso Sportplatz und Sporthalle. Bisher muss das SGS den Vergleich mit anderen in parkähnlicher Umgebung liegenden Gymnasien und Gesamtschulen nicht scheuen. Dieser Standortgesichtspunkt ist in einer realen Konkurrenzsituation zu berücksichtigen.


Der Schulträger wirbt mit der Qualität der Schule als „Leuchtturmprojekt“ der Stadt. Der Bau eines Einkaufszentrums wird das SGS zu einer Schule im Hinterhof eines Konsumzentrums herabwürdigen.

Die Schulkonferenz und die Schulpflegschaft lehnen daher einstimmig im Interesse der Schulgemeinde die vorgestellten Pläne ab.

Sie sind gerne bereit an alternativen Konzepten mitzuarbeiten, die mit den pädagogischen Zielen des SGS in Einklang stehen.

Selm, 30.06.05

Walter – Schulleiter
Oberstufendirektor

H. Palm
Vorsitzende der Schulpflegschaft

Unser Schulstandort

08.07.2005 · gymnasium-selm.de

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