Schulordnung
Stand der Informationen: September 2024
Das Gymnasium hat die Aufgabe, Bildung zu vermitteln und erzieherisch insbesondere in dem Sinne zu wirken, dass den Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Entwicklung einer mündigen, sozial verantwortlichen Persönlichkeit gegeben werden. Um diese Ziele verwirklichen zu können, ist es nötig, eine positive Einstellung zum Lehren und Lernen sowie zum Leben in einer Gemeinschaft zu entwickeln und eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle wohlfühlen können.
Voraussetzung dafür ist, dass Gebäude und Einrichtungen der Schule in gutem Zustand erhalten werden. Jede Person und das Eigentum anderer müssen respektiert werden. Jeder soll seine Meinungen und Interessen vertreten können und die der anderen achten, Konflikte gewaltfrei und nach Möglichkeit in direktem Gespräch miteinander lösen.
Die Verwirklichung dieser Grundsätze prägt auch das Bild der Schule in der Öffentlichkeit und fördert ihr Ansehen sowie ihre Bedeutung für die Stadt und die Region.
Zum Erreichen der Ziele beizutragen, ist Aufgabe der folgenden Regelungen, die wir als Schulgemeinde für uns getroffen haben. Sie sind daher für alle Mitglieder verbindlich. Wer sie verbessern oder sich verändernden Umständen anpassen möchte, soll Vorschläge dazu an die Mitwirkungsgremien richten.
Die Regelungen gelten für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie an der Schule tätige Personen. Sie sind einer besseren Übersicht wegen nach Schwerpunkten geordnet.
1. Allgemeine Verhaltensweise
- In der Schule verhält sich jeder so, dass die eigene Person und andere Personen nicht verletzt oder gefährdet werden.
- Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind von uns pfleglich zu behandeln. Sorgfalt und umweltbewusstes Verhalten gilt auch für die Pflege der vielen Grünanlagen an unserer Schule.
- Für Sauberkeit und Reinhaltung von Schulgebäude und Schulgelände sind wir alle gleichermaßen verantwortlich. Ordnungsdienste sorgen zusätzlich für die Sauberkeit der Klassen am Ende eines Schultages.
2. Aufenthalt der Schüler vor, während und nach dem Unterricht
- Das Schulgebäude wird um 7.55 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet, bei schlechter Witterung bereits um 7.40 Uhr das Forum.
- In den großen Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem für sie vorgesehenen Pausenhof auf, bei Regen im Forum bzw. kleinen Forum (im Bereich vor den Kunsträumen). Regenpausen werden durch einen zweiten Gong angezeigt.
In den kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassen oder gehen zu den Fachräumen.
- Der Aufenthalt in den Fachräumen und den Sportstätten ist nur bei Anwesenheit des Fachlehrers/der Fachlehrerin erlaubt.
- Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung.
- Weil Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5–10 beaufsichtigt werden müssen, dürfen sie
während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen.
3. Teilnahme am Unterricht
- Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den
sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Unpünktlichkeit, unerlaubtes Verlassen der Schule und unerlaubtes Fehlen stellen Verletzungen
der Teilnahmepflicht dar.
- Krankmeldungen im Verlauf des Vormittags erfolgen bei der unterrichtenden Lehrperson.
Die Schüler/-innen begeben sich danach ins Sekretariat, damit die weitere Versorgung
gewährleistet werden kann.
- Bei einem Unterrichtsversäumnis an einem Tag ist die Schule morgens telefonisch zu
benachrichtigen. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall zusätzlich innerhalb von 3 Tagen
vorzulegen.
- Arzttermine sollten nach Möglichkeit nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden.
- Volljährige Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II entschuldigen sich selbst nach den
Vorgaben der Oberstufe.
- Ein ärztliches Attest kann von der Schule verlangt werden.
4. Störungen/Verbote
- Störungen des Unterrichts oder anderer Schulveranstaltungen durch Worte und Taten, insbesondere gegenüber den Unterrichtenden oder den Mitschülern/Mitschülerinnen, sind zu unterlassen.
- Auf dem Schulgelände gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot
- In der Sek.–Stufe I gilt ein generelles Verbot von Handys. Schülerinnen und Schüler der Sek.-Stufe II dürfen in Freistunden Handys in den dazu vorgesehenen Bereichen benutzen.
5. Verhalten nach dem Unterricht
- Bei Schulschluss, zu Beginn der großen Pausen oder wenn der Klassenraum gewechselt wird, schließt die Lehrerin/der Lehrer den Raum ab.
- Bei Schulschluss oder Belegungsende eines Raumes stellt jeder seinen Stuhl hoch. Der Ordnungsdienst hinterlässt den Raum besenrein.
6. Benutzung von Schuleinrichtungen
- Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Schulgrundstück ist während des Schulbetriebes nicht
erlaubt.
- Zweiräder aller Art sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen und vor Diebstahl zu
sichern.
- Das Befahren des Schulhofes muss aus Sicherheitsgründen unterbleiben.
7. Verwahrung von Sachen
- Wertsachen/größere Geldbeträge sind nicht in die Schule mitzubringen, da bei Verlust keine
Haftung besteht.
- Fundsachen in der Schule werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
- Das Mieten von Schließfächern ist möglich.
8. Werbung
- Schulfremde Druckschriften dürfen auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht verteilt werden.
- Das Aushängen von Plakaten bedarf der Zustimmung der Schulleitung.
9. Hausrecht
- Das Hausrecht übt nach Weisung und im Auftrag des Schulträgers die Schulleitung aus.
Jede Lehrkraft vertritt in ihrem Bereich die Schulleitung in der Ausübung des Hausrechts.
Ist kein Mitglied der Schulleitung anwesend und ist keine andere Lehrkraft beauftragt, nimmt der Hausmeister oder das Sekretariat das Hausrecht wahr.
- Verstöße gegen die Schulordnung können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben (§ 53, Abs.3, Schulgesetz NRW).
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