23.04.2021
Coronavirus: Unterrichtsbetrieb ab dem 26. April
Bild: gymnasium-selm.de
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die zurzeit gültigen Regelungen zum Unterrichtsbetrieb gelten auch über den 25.04.2021 hinaus fort.
- Mit Ausnahme der Jahrgangsstufen Q1 und Q2 (letztere in Abiturklausuren) verbleiben alle Klassen und Kurse im Distanzunterricht.
- Die Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 wird ebenfalls fortgesetzt.
Über angepasste Regelungen zur befristeten Reduzierung der Klassenarbeiten in den allgemeinen Schulformen der Sekundarstufe I werden Sie die Klassenleitungen zeitnah informieren. Der entsprechende Erlass ist den Schulen am 23.04.2021 bekanntgegeben worden.
Die häufig gestellte Frage, wann eine Rückkehr in den Wechselunterricht möglich wird, wollen wir mit den folgenden Ausführungen beantworten. Dabei beziehen wir uns auf die Corona-Betreuungsverordnung des zuständigen Ministeriums vom 19.04.2021.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte das Vorliegen der Voraussetzungen sowie den Tag fest, an dem die Untersagung schulischer Nutzungen in Kraft tritt, und macht diese Feststellung bekannt. Die Feststellung wird aufgehoben, wenn die 7-Tages-Inzidenz in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen an mindestens drei Tagen hintereinander mit stabiler Tendenz wieder unter dem Wert von 200 liegt; am ersten Montag nach der Bekanntgabe der Aufhebung der Feststellung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales tritt die Untersagung schulischer Nutzungen wieder außer Kraft.
Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) lässt nach der Verabschiedung im Deutschen Bundestag und der gestrigen Bestätigung im Bundesrat erwarten, dass an die Stelle des oben genannten Wertes die Inzidenz 165 tritt.
Aus diesem Grund ist es zurzeit völlig ungewiss, wann die Abkehr von der dargestellten Distanzregelung an unserer Schule möglich sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Walter
Thomas Schneider
Schulleitung