Schulkontrakt: Lehrer – Eltern – Schüler
Die Schulgemeinde nimmt die Aussagen im pädagogischen Grundkonsens auf und verständigt sich konkret über die nachfolgenden Zielsetzungen. Grundlage des Schulkontraktes ist die Einsicht, dass die primäre Verantwortung für die Erziehung bei den Eltern liegt. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung,
- dass sie erzieherische Maßnahmen bei mangelndem Leistungswillen und Verstößen gegen Ordnung und Disziplin ergreifen und derartige, von Seiten der Schule ergriffene Maßnahmen unterstützen;
- dass sie Lern- und Erziehungsziele wie sie im Schulprogramm aufgeführt sind zur Kenntnis nehmen und bei der Anmeldung ihrer Kinder als verbindlich anerkennen.
Eltern
Die Eltern erklären ihre Bereitschaft
- ihre Kinder zu demokratischem und sozialem Verhalten sowie zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung zu ermutigen;
- fundamentale Kulturtechniken wie Lesen, Rechnen, Schreiben zu fördern;
- die eigenen Kinder zu sinnvollem und kontrolliertem Umgang mit Medien jeder Art anzuhalten;
- ihnen kulturelle Basiserfahrungen (Theater, Konzerte, Museen) zu ermöglichen;
- ihr Interesse an einer Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen in Kultur und Politik zu wecken;
- ihre Identifikation mit dem kulturellen Angebot der Schule zu fördern und sie zur Teilnahme an außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen anzuhalten;
- die Schule bei dem Bemühen zu unterstützen, Klassenfahrten und Wandertage als integralen Bestandteil der schulischen Bildungsarbeit aufzufassen;
- die Kinder bei der unterrichtsbezogenen häuslichen Arbeit zu unterstützen und, wo angezeigt, diese Arbeit im notwendigen Umfang zu kontrollieren;
- für eine lernförderliche Gestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes Sorge zu tragen und ihre Kinder bei der eigenen Lernorganisation zu unterstützen;
- sie zu einem pfleglichen Umgang mit ihrem Eigentum und den schulischen Einrichtungsgegenständen anzuhalten.
Kolleginnen und Kollegen
Die Kolleginnen und Kollegen des Städtischen Gymnasiums Selm verpflichten sich
- zu beispielgebendem Verhalten;
- zur Förderung eines angemessenen sozialen Miteinanders innerhalb der Schülerschaft und zwischen Lehrern und Schülern;
- die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zeitnah und angemessen auf Auffälligkeiten im Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler aufmerksam zu machen;
- frühzeitig über Aktivitäten und Veranstaltungen der Schule zu informieren;
- den Wünschen der Schülerschaft nach Unterstützung der Schwächeren durch Förderunterricht, aber auch der Förderung der Leistungsstärkeren durch angemessene Differenzierung nachzukommen;
- das Niveau des Unterrichts in der Regel nicht an den Leistungsschwächeren auszurichten;
- den Unterricht gut zu strukturieren und den Gesichtspunkt der Teamfähigkeit bei unterrichtsmethodischen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen;
- aktuelle Ereignisse im Unterricht angemessen zu berücksichtigen;
- die Eltern bei der Vermittlung kultureller Basiserfahrung zu unterstützen.
Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich
- die von den Eltern akzeptierten Zielsetzungen schulischer Ausbildung durch entsprechendes Arbeits- und Sozialverhalten zu verwirklichen;
- leistungsbereit und lernwillig zu sein;
- Kompromissbereitschaft und soziales Engagement im schulischen Alltag zu zeigen;
- für den äußeren Zustand der Schule Mitverantwortung zu tragen;
- sich mit der Schule und deren Umfeld zu identifizieren;
- die Eltern bei der Vermittlung kultureller Basiserfahrungen zu unterstützen.